1. Die Teilnahme an Lehrgängen ist nur bei rechtzeitiger Anmeldung möglich.
  2. Die Anmeldungen werden in Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
  3. Die schriftliche Anmeldung gilt als Reservierung des Lehrgangsplatzes.
  4. Die Anmeldung kann auf elektronischem Weg erfolgen und besitzt auch ohne handschriftliche Unterschrift rechtliche Gültigkeit.
  5. Die Daten und Lichtbilder der Lehrgangsteilnehmer werden zwecks Genehmigung durch die Behörden gespeichert und mindest 10 Jahre archiviert.
  6. Eine Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der gesetzlich vorgeschriebenen Behördenmeldungen, Genehmigungen und überprüfungen.
  7. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
  8. Der/die Teilnehmer/in wird verpflichtet über alle geschäftliche Angelegenheiten, die ihm/ihr im Rahmen des Lehrgangs zur Kenntnis gelangen, jederzeit -auch nach Beendigung des Lehrgangs - Stillschweigen zu bewahren
  9. Die Gebühren/Unkostenbeiträge werden bei Anmeldung fällig.
  10. Bei nichtgerechtfertigten Nichtantritt oder Fernbleiben ist eine Bearbeitungsgebühr von 10% jedoch mindest 50,00 € fällig. Dieser Betrag wird von der Gebühr/Unkostenbeitrag einbehalten. Der Rest wird rückerstattet.
  11. Der/die Teilnehmer/in erhält nach Ende des Lehrgangs ein Zeugnis mit dem Ergebnis seiner Teilnahme.

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